Hinweise zur fachgerechten Austrocknung
Gipskartonplatten / Holzfaserplatten entfernen
Durchnässte Gipskartonplatten oder Holzfaserplatten von Trockenbauwänden sowie ggf. enthaltener Dämmstoff oder Sanitär-Vorwandinstallationen sind in aller Regel nach einem Hochwasser nicht mehr funktionstüchtig und sollten entfernt werden. Die dahinter liegenden Bauteile trocknen dann auch besser ab.
Gipsputze entfernen
Gipsputze binden sehr viel Feuchtigkeit und verzögern damit das Austrocknen der Wände. Daher sollten sie abgetragen werden. Sind die Gipsputze zu lange feucht, besteht die Gefahr der Salzbildung an der Oberfläche. Der Putz sollte mindestens 50 bis 80 cm über der sichtbaren Wasserstandskante entfernt werden, damit das feuchte Mauerwerk die Möglichkeit bekommt, komplett auszutrocknen. Alle anderen Bauteile wie z. B. Türstöcke oder Installationen sind auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen, um zu entscheiden, ob sie ausgebaut werden müssen. Falls nicht, kann nach einer gründlichen Reinigung und ggf. Desinfektion mit dem Neuverputzen der Bauteile begonnen werden.
Restfeuchte bestimmen
Messen und Kontrolle der Restfeuchte im Mauerwerk mit einem Feuchtemessgerät (z.B. Gann Hydromette Compact B). Dazu orientierende Messungen in dem jeweiligen Raum an Flächen vornehmen, die nicht durchnässt waren, dann den Bereich messen, der durchnässt war und getrocknet wird. Diesen Vorgang wöchentlich wiederholen.

Beispiel (Gann Hydromette Compact B):
- 40 Digits im trockenen Bereich gemessen
- 105 Digits im durchnässten Bereich gemessen
Wird der Wert von ≤60 Digits abhängig vom Mauerwerk (Rohdichte etc.) erreicht, wäre ein Neuverputz (Neubaustandard) möglich.
Die häufigsten Fragen
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Muss der durchfeuchtete oder geschädigte Putz entfernt werden oder kann man nicht auch reparieren? | Gips- und Kalkgipsputze sollten bis in den intakten Bereich hinein entfernt werden. Sie sind aus technischer und hygienischer Sicht nicht mehr tragbar. |
| Kann ich sofort wieder neu verputzen? | Das Mauerwerk muss vor einem neuen Putzauftrag genügend Zeit zum Trocknen haben. Passiert dies nicht, besteht die Gefahr langanhaltender Geruchsbelästigung oder sogar Schimmelbildung. Für gute Trocknungsbedingungen sollte deshalb unbedingt gesorgt werden. Wir empfehlen, mindestens vier Wochen für die Abtrocknung zu veranschlagen. Günstig ist es, die Trocknung durch Kondenstrockner o. ä. zu unterstützen. Falls Unsicherheit besteht, ob das Mauerwerk trocken genug ist, kann eine Feuchtebestimmung Klarheit verschaffen |
| Welchen Putz kann ich verwenden? | Wenn durch das Hochwasser keine Versalzung des Mauerwerks verursacht wurde, ist ein Kalk-Zementputz oder ein Kalkputz empfehlenswert. Ist eine Versalzung des Untergrundes nicht ausgeschlossen, so sollte durch eine entsprechende Salzuntersuchung dieser Umstand geklärt werden. Hier unterstützt Sie Ihr zuständiger Baumit Fachberater. Das salzbelastete Mauerwerk wird dann mit einem Sanierputzsystem verputzt. Im Zweifelsfall ist Sanierputz der sicherere Weg, auch dann, wenn nicht genügend Zeit zur Austrocknung zur Verfügung steht. Durch den Sanierputz ist zumindest eine trockene Putzoberfläche gewährleistet. Soll die Abtrocknung erhöht werden, bietet sich ein zweilagiger Auftrag von SanovaPor an. |
| Vorher Gips- oder Kalk-Gipsputz, jetzt lieber Kalk-Zementputz, geht das? | Kalk-Zementputz auf einem gipshaltigen Untergrund führt unter Umständen zu neuen Putzschäden, da Gips mit Zement putzzerstörende Schadsalze (Ettringit) bilden kann. Deshalb sollte der alte Putz sehr sorgfältig entfernt werden. Das Mauerwerk muss sandgestrahlt werden, damit auch letzte Reste des Gipses entfernt sind. Danach ist die Verwendung von Kalk-Zementputz möglich. Ist ein Sandstrahlen nicht möglich, lassen sich auch durch hochsulfatbeständige Bindemittel eine ausreichende Sicherheit erreichen, wie sie in einigen unserer Produkte aus dem Sanierputzsystem (z.B. Sanova HS) enthalten sind. |
| Wie muss der Übergang von Altputz zu Neuputz aussehen? | Neuer Putz lässt sich nicht immer übergangslos an die vorhandenen Putzflächen anarbeiten. Macht man dies dennoch, muss mit einem Schwindriss gerechnet werden. Darum ist die Einhaltung einer ausreichenden Zwischenstandzeit vor der weiteren Beschichtung (Anstrich oder Oberputz sehr wichtig). Eine komplette Überarbeitung der Flächen mit einem geeigneten Putz vermeidet sichtbare Übergänge zwischen Alt- und Neuputz. Durch zusätzliches Heizen lässt sich die Abtrocknung beschleunigen. Im Bereich der Heizkörpernische zeigt sich dies daran, dass das Ziegelmauerwerk bereits deutlich heller ist. |
| Kann ich das trockene Mauerwerk wieder verputzen, wenn Öl im Hochwasser war? | Über gesundheitliche Risiken durch das Ausdunsten mit Öl belasteter Wände sollten Gesundheitsämter oder Ärzte befragt werden. Wenn beim Benetzen der getrockneten Wände mit Wasser ein Abperleffekt zu beobachten ist, dann liegt mit großer Wahrscheinlichkeit noch eine Ölbelastung vor. Die belastete Schicht sollte entfernt werden (Sondermüll!). Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Entsorgungsstellen. Bei Betonflächen reicht unter Umständen ein spezieller Reiniger (z.B. Faxol BF 100 usw.) mit dem man in Untergründe eingedrungenes Öl entfernen und die Geruchsbelastung reduzieren kann. Zum Neuverputzen kann ein Kalk-, Kalk- Zement- oder Feuchteregulierungsputz sowie, wenn eine Salzbelastung vorliegt, ein Sanierputzsystem verwendet werden. Bei gestrichenen Betonflächen lässt sich die Öberfläche nur mit sehr viel Mühe abnehmen (abfräsen). Aus diesem Grund bleibt oftmals nur die Entfernung des Anstrichs und die Reinigung der Oberfläche. |
Weitere Hinweise
Auf Wänden, an denen ein Gipsputz entfernt worden ist, kann nur nach restloser Austrocknung wieder ein Gipsputz aufgebracht werden. Vor dem Verputzen mit Kalk-/Zementputzen müssen vorher alle Gipsreste von der Wand entfernt worden sein. Als zusätzliche Maßnahme sind während der ersten Wochen in den neu verputzen Räumen die Möbel etwas von der Wand zu stellen, um eine gute Belüftung der Räume zu gewährleisten (Gefahr von Kondensatbildung, Schimmel etc.). Beschichtungen auf neu verputzten Flächen, wie Anstriche, Tapeten und/oder Fliesen, erst zu einem späteren Zeitpunkt aufbringen (Grund: Kernfeuchte aus den Wänden muss auch noch entweichen).
