Auch wenn ein Dach professionell geplant und gebaut wurde, muss es regelmäßig gewartet werden –so, wie auch ein Auto turnusmäßig zum Kundendienst sollte. Für Sie als Dachhandwerker eine Selbstverständlichkeit, leider wird dies jedoch häufig übersehen oder vernachlässigt. Dächer sind der Witterung voll ausgesetzt und müssen das darunterliegende Gebäude optimal schützen. Eine enorme Belastung für jedes Dach sind die Wetterextreme, die aufgrund des Klimawandels immer weiter zunehmen werden: Stürme können Windsogsicherungen oder Dachziegel lockern. Hitze und Kälte führen zu Spannungen und kleinen Rissen in der Bitumenbahn.
Und schon eine verstopfte Dachrinne kann zum Problem werden, da das Regenwasser nicht richtig ablaufen und die Hauswände durchfeuchten kann. Bleiben die Schäden unbemerkt, breiten sie sich häufig aus und machen aufwendige und kostspielige Reparaturen notwendig. Im ungünstigsten Fall können Sie sogar Menschen oder Fahrzeuge gefährden – wie beispielsweise herunterfallende Dachziegel.
Gerichte nehmen Hausbesitzer in die Pflicht
Viele Hausbesitzer vertrauen darauf, dass die Versicherung nach einem Unwetter im Schadensfall bezahlt. Dies ist jedoch ein Trugschluss, wie zahlreiche Gerichtsentscheidungen zeigen: Wer die Wartung seines Daches vernachlässigt hat, gefährdet seinen Versicherungsschutz, denn die regelmäßige Dachwartung ist Pflicht. Machen Sie Ihre Kunden im Gespräch darauf aufmerksam.
Die Basis für die Gerichtsentscheidungen findet sich in den Versicherungsverträgen: Bei den meisten Versicherern gehören die sogenannten Obliegenheitspflichten zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie geben vor, dass Versicherungsnehmer ihren Teil dazu beitragen müssen, Schäden zu vermeiden oder zu minimieren – sie haben eine „Verkehrssicherungspflicht“. Auch die sogenannte Sturmklausel schützt dabei nicht, denn immer öfter entscheiden die Gerichte, dass ein fachgerecht erstelltes und gewartetes Dach auch Orkanböen mit einer Windstärke von 8 und mehr überstehen muss.
Wann die Versicherung in der Regel bezahlt…
- Eine Wohngebäudeversicherung bezahlt Sturmschäden am Haus, wenn sie in der Police mit aufgenommen sind und der Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht hat. Als Nachweis für die Stärke des Sturmes gilt z. B. die Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes. Nebengebäude müssen in der Police extra mit aufgenommen werden.
- Bei Schäden oder Starkregen haftet eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden die zusammen mit der Wohngebäude – oder der Hausratversicherung abgeschlossen werden sollte.
- Folgeschäden an der Einrichtung sollten in der Hausratversicherung mitversichert sein, z.B. gegen eindringendes Regenwasser nachdem das Dach durch einen Sturm abgedeckt wurde.
…und wann sie oftmals nicht bezahlt:
- Bei Stürmen unter Windstärke 8.
- Wenn eine Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers vorliegt. Die Pflicht zur Wartung ist u.a. in den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) geregelt:
*„§16,1a) VGB - Sicherheitsvorschriften: Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer die versicherten Sachen, insbesondere (...) Dächer (…) stets in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel und Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen.“