Zum Inhalt springen Zum Navigationsmenü springen
27. April 2020  (aktualisiert am 28. Oktober 2024)

Gute Gründe für eine Dachwartung

von  hagebau Redaktion | 2 Min. Lesezeit | #dach  #wartung  #dachwartung 

Auch wenn ein Dach professionell geplant und gebaut wurde, muss es regelmäßig gewartet werden –so, wie auch ein Auto turnusmäßig zum Kundendienst sollte. Für Sie als Dachhandwerker eine Selbstverständlichkeit, leider wird dies jedoch häufig übersehen oder vernachlässigt. Dächer sind der Witterung voll ausgesetzt und müssen das darunterliegende Gebäude optimal schützen. Eine enorme Belastung für jedes Dach sind die Wetterextreme, die aufgrund des Klimawandels immer weiter zunehmen werden: Stürme können Windsogsicherungen oder Dachziegel lockern. Hitze und Kälte führen zu Spannungen und kleinen Rissen in der Bitumenbahn.

Und schon eine verstopfte Dachrinne kann zum Problem werden, da das Regenwasser nicht richtig ablaufen und die Hauswände durchfeuchten kann. Bleiben die Schäden unbemerkt, breiten sie sich häufig aus und machen aufwendige und kostspielige Reparaturen notwendig. Im ungünstigsten Fall können Sie sogar Menschen oder Fahrzeuge gefährden – wie beispielsweise herunterfallende Dachziegel.

Gerichte nehmen Hausbesitzer in die Pflicht

Viele Hausbesitzer vertrauen darauf, dass die Versicherung nach einem Unwetter im Schadensfall bezahlt. Dies ist jedoch ein Trugschluss, wie zahlreiche Gerichtsentscheidungen zeigen: Wer die Wartung seines Daches vernachlässigt hat, gefährdet seinen Versicherungsschutz, denn die regelmäßige Dachwartung ist Pflicht. Machen Sie Ihre Kunden im Gespräch darauf aufmerksam.

Die Basis für die Gerichtsentscheidungen findet sich in den Versicherungsverträgen: Bei den meisten Versicherern gehören die sogenannten Obliegenheitspflichten zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie geben vor, dass Versicherungsnehmer ihren Teil dazu beitragen müssen, Schäden zu vermeiden oder zu minimieren – sie haben eine „Verkehrssicherungspflicht“. Auch die sogenannte Sturmklausel schützt dabei nicht, denn immer öfter entscheiden die Gerichte, dass ein fachgerecht erstelltes und gewartetes Dach auch Orkanböen mit einer Windstärke von 8 und mehr überstehen muss.

Wann die Versicherung in der Regel bezahlt…

  • Eine Wohngebäudeversicherung bezahlt Sturmschäden am Haus, wenn sie in der Police mit aufgenommen sind und der Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht hat. Als Nachweis für die Stärke des Sturmes gilt z. B. die Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes. Nebengebäude müssen in der Police extra mit aufgenommen werden.
  • Bei Schäden oder Starkregen haftet eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden die zusammen mit der Wohngebäude – oder der Hausratversicherung abgeschlossen werden sollte.
  • Folgeschäden an der Einrichtung sollten in der Hausratversicherung mitversichert sein, z.B. gegen eindringendes Regenwasser nachdem das Dach durch einen Sturm abgedeckt wurde.

…und wann sie oftmals nicht bezahlt:

  • Bei Stürmen unter Windstärke 8.
  • Wenn eine Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers vorliegt. Die Pflicht zur Wartung ist u.a. in den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB) geregelt:

*„§16,1a) VGB - Sicherheitsvorschriften: Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer die versicherten Sachen, insbesondere (...) Dächer (…) stets in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel und Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen.“

Hagebauprofi-Logo in Rot und Grün mit stilisiertem Sechseck.

hagebau Redaktion

Der hagebau Fachhandel ist unter dem Dach der hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG führende Kooperation im Baustoff-, Holz- und Fliesenhandel. Die zwölf Spezialisierungssysteme und das E-Commerce Team veröffentlichen die redaktionellen Inhalte.

Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

21. März 2026
von hagebau Fachredaktion | 4 Min. Lesezeit

Zu den wichtigsten Neuerungen der Flachdachrichtlinie gehört die Aufnahme der „barrierefreien Übergänge“ in das Regelwerk. Damit stehen erstmals klare Standards für die Planung und Ausführung dieser bei Bauherren sehr beliebten Konstruktion zur Verfügung.

18. März 2026
von hagebau Fachredaktion | 5 Min. Lesezeit

Eines der zentralen Themen der neuen Flachdachregelung ist das Gefälle. In Kapitel 2.2. finden sich die neuen Standards mit wichtigen Details, die die Planung und Ausführung deutlich erleichtern. Die planerischen Anforderungen an Gefälle und Dachneigung wurden dabei im Wesentlichen beibehalten und inhaltlich ergänzt.

17. März 2026
von hagebau Fachredaktion | 11 Min. Lesezeit

Seit Januar 2026 gilt die neue Flachdachrichtlinie des ZDVH, mit dem Titel „Regeln für Abdichtungen“. Sie bringt mit klaren Vorgaben, gut verständlichen Illustrationen und wichtigen Ergänzungen deutlich mehr Sicherheit für das Dachhandwerk mit sich.

Leider konnten keine Produkte gefunden werden
Das gewünschte Variantenprodukt befindet sich bereits in der Liste. Die zuvor gewählte Variante wurde aus der Liste entfernt.
Geben Sie hier Ihren Suchbegriff bzw. die Artikelnummer ein und wählen Sie die richtige Position aus der Vorschlagsliste aus. Nun können Sie die gewünschte Anzahl zum Warenkorb hinzufügen.
Tragen Sie hier bitte Ihre Bestellung ein